AGB für Kanu & Camping aqua hema Oberes Dorf 7 93476 Blaibach
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten zwischen Kanu & Camping aqua hema (Campingbetrieb/Kanuverleih) und dem Campinggast/Verleihkunde (Gast).
1. Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung bietet der Gast dem Campingbetrieb/Kanuverleih verbindlich den Abschluss eines Campingvertrages/Kanuverleihvertrages für den angegebenen Zeitraum und Personenanzahl an. Dieser Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung von Seiten des Campingbetriebes/Kanuverleihs zustande. Nebenabreden und sonstige Zusicherungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Campingbetriebes.
2. Preise
Die aktuellen Campingpreise/Verleihpreise sind auf unserer Homepage www.aquahema.de einzusehen. Buchungen von Personen unter 18 Jahren sind nicht zugelassen und werden vom Campingbetrieb/Kanuverleih storniert.
3. Kurtaxe
Die Gemeinde Blaibach erhebt vom Gast eine Kurtaxe, die der Campingbetrieb einzuziehen und abzuführen hat.
4. Rücktritt durch den Campinggast/Verleihkunden
Vor Beginn des gebuchten Zeitraums können sie, ohne Angaben von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern sie uns das in Schriftform oder elektronisch mitteilen. Unser Anspruch auf vereinbarte Zahlungen bleibt bestehen, auch wenn sie den Urlaub nicht antreten.
5. Stornobedingungen
Für Stellplätze, Mietobjekte und Verleihboote gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 21 Tage vor Mietbeginn ist eine kostenfrei Stornierung möglich
- 20 bis 7 Tage vor Mietbeginn werden 50% des Gesamtbetrages erhoben
- ab 1 Tag vor Mietbeginn und Nichtanreise, werden 100% des Gesamtbetrages erhoben
- bei vorzeitiger Abreise vom Campingplatz oder Abbruch der Kanutour werden 100% des Betrages erhoben
6. An- und Abreise auf dem Campingplatz
Die Anreise für Stellplätze ist ab 12 Uhr möglich – Abreise hat bis 12 Uhr zu erfolgen. Mietobjekte können ab 14 Uhr bezogen werden und müssen bis 10 30 Uhr besenrein verlassen sein. Zur Erfüllung der Meldeformalitäten meldet sich der Gast vor Betreten des Campingplatzes bei der Rezeption mit einem gültigen Ausweis an. Dies dient der Erfüllung der Meldeformalitäten. Auf Anfrage werden diese Daten an Behörden oder kommunale Seite weitergegeben. Eine Datenweitergabe der Meldedaten zu kommerziellen Zwecken erfolgt nicht.
7. Campingplatzordnung/Verleihordnung
Der Mieter und seine Mitreisenden haben die ausgehängte Campingplatz- und Verleihordnung zu beachten. Bei groben oder wiederholten Verstößen hat der Campingbetrieb/Kanuverleih die Möglichkeit der fristlosen Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung, sofern zwischen den Vertragspartnern keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde. Sie haben bei fristloser Kündigung keinen Anspruch auf anteilige Erstattung bzw. auf Erlass, der für den vertragsgemäß vereinbarten Zeitraum, angefallenen Gebühren.
8. Strom und Gas
Die Abgabe von elektrischem Strom (16 A) erfolgt nur an Gäste, die als Verbraucher alle Vorschriften der VDE beachten und vorhalten. Als Stromanschluss gilt eine Steckdose. Die Stromübergabe erfolgt am Stromkasten. Der Anschluss wird durch einen Mitarbeiter des Campingbetriebes hergestellt und der Zählerstand notiert. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz ist nur Fahrzeugen gestattet, die über eine gültige Gasprüfung verfügen.
9. Besuch
Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher sind vom Mieter an der Rezeption anzumelden. Ausgenommen sind Besucher, die den Platz nur zum Zwecke des Biergartenbesuchs betreten.
10. Mängel/Reklamationen
Eventuelle Mängel des Mietobjektes oder Campingplatzes sind zeitnah, während des Aufenthaltes, dem Campingbetrieb zu melden. Für die Behebung des Mangels (Nachbesserung) wird dem Campingbetrieb eine angemessene Frist eingeräumt.
11. Haftung
Jeder Gast ist verpflichtet das Inventar, den Stellplatz und die Mietunterkünfte pfleglich zu behandeln. Schäden durch den Gast sind zu melden und müssen dem Campingbetrieb ersetzt werden.
12. Irrtümer
Der Campingbetrieb behält sich vor, Irrtümer bzw. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.
14. Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile, wird das zuständige Amtsgericht des Firmensitzes von Kanu & Camping aqua hema Oberes Dorf 7 93476 Blaibach vereinbart.
Liebe Besucher,
unsere Kanusaison endet am 31.09.2020. 2021 starten wir mit einem völlig neuem und überarbeitetem Programm.
Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Aquahema-Team