Kanu & Kajak (2)
Befahrensregel I
Das Bootwandern im oberen Teil unsrerer Tourenangebote obliegt den Befahrungsrichtlinie für den Schwarzer Regen!
Richtlinien:
Fluss-km 152,5 - 123
Raithsäge (Parkplatz) - Schnitzmühle (Einmündung der Aitnach)
Das Befahren und Betreten des Schwarzen Regen wird im Geltungsbereich dieser Verordnung wie folgt beschränkt:
- Es dürfen nur kleine Fahrzeuge (Boote) ohne eigene Triebkraft verwendet werden. Als solche gelten: Kanus (Kajaks, Kanadier), Schlauch- und Ruderboote sowie sons-tige Schwimmkörper. Die Boote und sonstige Schwimmkörper dürfen höchstens 4 Plätze haben und maximal 6 m lang sein.
- Das Befahren des Schwarzen Regen ist nur von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt. Außerhalb dieser Zeit ist das Befahren des Schwarzen Regen verboten.
- In der Zeit vom 15.04. bis 15.06. eines Jahres ist das Befahren des Schwarzen Regen bei einem Pegelstand beim Pegel Sägmühle von weniger als 62 cm verboten, in der übrigen Zeit ist das Befahren bei einem Pegelstand beim Pegel Sägmühle von weniger als 58 cm verboten. Der Mindestpegelstand (62 cm bzw. 58 cm) gilt auch dann als erreicht, wenn die jeweiligen Wasserstände am Pegel Sägmühle zwischen 18.00 Uhr des Vorabends und 10.00 Uhr des Fahrtages erreicht oder überschritten wurden.
- Das Ein- und Aussetzen und das Umtragen von Booten bei Wehranlagen ist nur an folgenden, im Gelände mit einem Schild gekennzeichneten Stellen zulässig (siehe Liste unten und Bild links Beschilderung).
- Das Anlanden und Betreten der Kiesbänke und Inseln ist ganzjährig verboten.
- Das Befahren ist nur in der Flussmitte bzw. an der tiefsten Stelle erlaubt.
Die Beschilderung zum zulässigen Ein- und Aussetzenund Umtragen der Boote ist an folgenden Stellen angebracht:
Beim Befahren des Schwarzen Regen im Bereich des sog. "Bärnloch" sind Rettungswesten nach DIN EN 395 und Schutzhelme nach DIN 1385 zu tragen. Die Rettungswesten- und Helmpflicht beginnt ab Oberauerkiel bei Fluss-km ca. 144,0 (Ein- und Ausstiegsstelle) und endet nach der Brücke über dem Schwarzen Regen in Teisnach beim Parkplatz am Kreisverkehr bei Fluss-km ca. 135,1. |
Befahrensregel II
Straßenbrücke Cham bis Straßenbrücke Pösing
Zeitraum: ganzjährig
Hinweise: Ganzjähriges Betretungsverbot der Ufer, Kiesinseln und Sandbänke im NSG "Regentalaue Cham bis Pösing" (Ausnahme: "Freibad" in Untertraubenbach). Zudem Befahrungsverbot für die Altwässer des Regens in diesem Bereich und des Quadmühlbaches von Straßenbrücke bei Janahof (km 6,8) bis Mündung in den Regen. Stand: 22.01.2010
Allgemeine Seite vom Kanuverband:
http://kanu-bayern.de/freizeitsport/gewaesserinfo/bfr
Verhaltensregeln für die Durchfahrt des Schutzbereiches der Regentalaue:
Es ist verboten:
- Das Flussufer zu betreten oder anzulanden (ausgenommen ist die Bootsanlegestelle in Untertraubenbach).
- In den Randbereich zu fahren (die Befahrung hat, soweit möglich, in der Flussmitte zu erfolgen).
- Zu schreien, zu lärmen oder Tonübertragungsgeräte zu betreiben.
Zuwiederhandlungen sind Ordnungswidrigkeiten und werden mit Geldbusse geahndet (Verordnung zum Schutz gefährdeter Brutvögel an Gewässern und Uferzonen sowie kieslaichender Fischarten des Regens im Bereich Regentalaue zwischen Cham und Pösing)
Landratsamt Cham
Wichtige Hinweise für die Befahrbarkeit im oberen Teil unserer Bootwanderstrecken erhalten Sie im Artikel Befahrbarkeit Schwarzer Regen !
Kanuverleihpreise auf den Wildwasserstrecken:
Transport: Anlieferung der Boote nach Regen und Rückholung
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Extra-Service
Rückholung der Boote von:
Transport der Boote nach:
Transportkosten fallen bei mehreren Booten (einer Bestellung) nur |